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Läuteordnung

Battaune, 30.11.2001

Ortschaftsrat des Ortsteiles Battaune

Gemeindekirchenrat Battaune in der Gemeinde Doberschütz

Läuteordnung der Ortschaft Battaune in der Gemeinde Doberschütz

A. Geschichtliche Darstellung und Aufgabenstellung

Vor etwa 200 Jahren wurde durch Blitzschlag der Kirchturm der Dorfkirche so stark beschädigt, dass er abgetragen werden musste. Offensichtlich war es nicht der erste Turm, der so stark beschädigt wurde. Deshalb baute man keinen neuen Kirchturm, sondern auf dem Schulplatz einen separaten Glockenturm. Später wurden einige kommunale Einrichtungen von der Gemeinde ebenda gebaut. Es war dies der Glockenturm, das Spritzenhaus (Feuerwehrgerätehaus) und die Viehwaagen. Im nördlichen Teil des Schulplatzes stand das Kriegerdenkmal für die Gefallenen des ersten Weltkrieges. Der Glockenturm und das Spritzenhaus waren ein Fachwerkgebäude mit Lehmausfachung. In den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts war das Gebäude so baufällig, dass Einsturzgefahr bestand, und die politische Gemeinde errichtete auf dem Gelände der Schule, also auf kommunalen Land, im Jahre 1951 einen neuen Glockenturm. Besondere Verdienste erwarb sich dabei der damalige Bürgermeister Kurt Schräpler.

Die Glocken sind von Anfang an Eigentum der Kirchgemeinde und haben alle Umzüge mitgemacht. Battaune hat seit 1924 drei Glocken. Im Jahre 1942 wurden die mittlere und die kleine Glocke auf militärischen Befehl eingezogen. Das Material sollte der Rüstung zur Verfügung gestellt werden. Als im Jahre 1947 die nicht eingeschmolzenen Glocken wieder verteilt wurden, bekam Battaune nur ihre mittlere Glocke wieder. Gemeinsam mit der großen Glocke wurden sie viele Jahre zusammen im alten und neuen Glockenturm geläutet. In den 90er Jahren wurde auch dieser Glockenturm baufällig und es gab nur noch wenige Bürger, die das Läuten durchführten. An der kleinen Glocke zeigte sich ein Riss, damit wurde sie außer Betrieb genommen. Das Rufen der Glocken zum Gebet verstummte vollkommen.

Durch eine Initiativgruppe bestehend aus Prof. .Wolfgang Brekle, Siegfried Beil und Joachim Beil, wurden Aktivitäten entwickelt, um die Glocken wieder erklingen zu lassen. Eine Reihe verschiedener Entwürfe für einen neuen Glockenturm wurden eingereicht. Besonders der Denkmalschutz setzte sich dafür ein, dass der vorhandene Turm genutzt und entsprechend an die historisch sehr wertvolle Kirche angepasst wird.

Als Eigentümerin des Bauwerkes beauftragte die politische Gemeinde Doberschütz ein Architekturbüro mit der Planung und das ansässige Bauunternehmen Jespo mit der Bauausführung des rekonstruierten Glockenturms. Die Kirchgemeinde brachte ausschließlich durch Spenden verschiedener Betriebe und Einzelpersonen des Kirchspie!es aber auch der o.g. Initiatoren die gesamte Läutetechnik auf den neusten Stand der Technik. Die gesprungene Glocke wurde geschweißt, neue Joche wurden angefertigt, ein neuer Glockenstuhl gebaut und elektrische Läutemaschinen mit entsprechender Steuertechnik installiert. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, die Glocken bei Bedarf zu läuten.

Obwohl die politische als die Kirchgemeinde mit gleichen Rechten die gesamte Anlage nutzen können, bleibt doch die Verantwortung des Gebäudes bei der politischen und die der Glocken bei der Kirch-gemeinde. Natürlich kann die Anlage auch von anderen christlichen Vereinigungen genutzt werden.

Die Bedienungselemente (Schalter) befinden sich in der Kirche und die Kirchgemeinde wird Personen beauftragen, die mit Schlüsselbefugnis das Läuten und die Programmierung der Automatik durchführen.

B. Läuteordnung


In der nachfolgenden Läuteordnung bedeutet immer die I große Glocke und die II die kleine Glocke.

  1. Tägliches Läuten
    Von Montag bis einschließlich Sonnabend täglich 8.00 Uhr, 12.00 Uhr und 18.00 Uhr jeweils 5 Minuten Glocke II
  2. Gottesdienst. Eine halbe Stunde vor Gottesdienst Glocke II 5 Minu-ten, 5 Minuten vor Gottesdienst Glocke I und II 5 Minuten.
  3. Andacht, Besinnung und Gebet. Es wird wie Gottesdienst, aber ohne Vorläuten, geläutet.
  4. Taufe, Konfirmation und Hochzeit. Auf Wunsch der Feiernden kann der Weg von zu Hause zur Feier und nach der Feier bis nach Hause mit Glockengeläut begleitet werden. Glocke I und II. Die Feier selbst wird wie Gottesdienst begleitet.(ohne Vorläuten)
  5. Sterbefälle. Auf Wunsch erfolgt am Tage nach Bekanntwerden des Todesfalles das Ausläuten des Verstorbenen. Für alle Bürger von Battaune.
    17.00 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    17.15 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    17.00 Uhr 5 Min. Glocke I und II
  6. Am Tage der Trauerfeier wird derVerstorbene (wenn er außerhalb aufgebahrt war) durch Glockengeläut in der Gemeinde begrüßt. Der Weg vom Ortseingang bis zur Feierhalle/Kirche wird mit Glockengeläut begleitet. Glocke I und II auf dem ganzen Weg. Die Trauerfeier wird mit Glockengeläut eingeleitet. 5 Minuten Glocke I und II.
    Der Weg des Verstorbenen von der Feierhalle / Kirche bis zu Ruhestätte wird mit Glockengeläut begleitet. Glocke I und II.
  7. Neujahrsläuten. Das neue Jahr wird mit Glockengeläut begrüßt.
    0.00 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.20 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.40 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.55 Uhr 5 Min. Glocke I und II
  8. Es ist alter Brauch in Battaune, dass zum Holen des Osterwassers die Glocken läuten, und zwar von Ostersonnabend zu Ostersonntag.
    0.00 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.20 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.40 Uhr 5 Min. Glocke I und II
    0.55 Uhr 5 Min. Glocke I und II


    Diese Läuteordnung tritt nach Beratung im Ortschaftsrat und im Gemeindekirchenrat sowie nach Konsultation mit dem Glockensach-verständigen des Konsistoriums Magdeburg am 01.04.2002 in Kraft.

Dörner......................Ortsvorsteher
Richter......................Vorsitzende Gemeindekirchenrat

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