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Nach ,,Adelssitz
Bathun vor 1403" nun: Das Eilenburger Ratsdorf Battaune mit Rittergut
(1403 - 1856) Battauner Wetterfahne dokumentiert: Ratsdorf |
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Battaune. 1403 ging also das Dorf Battaune
mit Kirche, Gut und allen Rechten durch Verkauf an den Rat der Stadt Eilenburg
über und wurde Ratsdorf. Danach war es nicht mehr einzelnen Adligen
unterstellt, sondern den besitzenden Bürgern von Eilenburg. Der Rat
war auch der Patron der Kirche und der Schule. Bei notwendigen Reparaturen
an der Kirche oder bei größeren Streitigkeiten mussten sich
die Battauner nun an den Rat der Stadt wenden. Im Erbbuch des Amtes Eilenburg
von l529 heißt es: "Zu Bathun ist das dorf der Bürger
oder des rathes zu Ilburg. Do haben sie ire erbgerichte..." Kauf und erworbene Rechte bestätigte 1419 Markgraf Friedrich der Streitbare (1407 1428). In dem im Original lateinischen Text heißt es: "Der Herr übertrug der Stadt Eilenburg das Dorf Battaune mit den kirchlichen Rechten und Pflichten für alle Zeit als Eigentum." Das ritterliche Lehngut ist nun ein Allodium, ein Freigut geworden, das der Stadt gehörte und sicher als Vorwerk beziehungsweise Rittergut verpachtet wurde. Der Herzog von Sachsen bestätigte 1742 noch einmal in einem Lehnbrief, dass er seiner getreuen Stadt Eilenburg und allen ihren Nachkommen "das Dorf Battauna mitsamt dem Kirchenlehm und forwerg daselbst" überlässt. Wie wir sehen, konnten sich auch Herzöge und Markgrafen bei Voraussagen für die Zukunft irren! Wenn auch heute nichts mehr darauf hinweist, belegen Akten und Beschreibungen eindeutig, dass in Battaune ein Rittergut bestand. |
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Im Ämteratlas von Sachsen von 1790 heißt es:
,,Battaune Rittergut mit Pfarrkirche." Und in seiner ,,Erdbeschreibung
der Churfürstlich Herzoglich Sächsischen Lande" schreibt
Leonardi 1803: ,,Batthaune eine Pfarr-kirche nebst Ritergut". in
Schumanns"Vollständigem Staats ,Post und Leitungslexikon",
Ausgabe 1827, heißt es: "Die Collatur zu Batthaune hat der
Stadtrat zu Eilenburg als hiesiger Rittergutsbesitzer... ,,Das Dorf hat
43 Häuser und 260 Einwohner; der Rath zu Eilenburg, als Rittergutsbesitzer,
besitzt das Dorf mit Ober und Untergerichten." So ist erklärlich, dass 1802 die Wetterfahne der Kirche Battaune die Initialen ,,R.v.E." trägt, was wohl heißt: Rat von Eilenburg. Nachdem große Teile Sachsens 1815 als Provinz Sachsen zum Königreich Preußen gekommen waren (weil Sachsen auf Seite des geschlagenen Napoleons gekämpft hatte), wurden auch hier die preußischen Reformen nach und nach eingeführt, unter anderem die Erbzinsen und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Battaune - zum Teil von seiner Abhängigkeit vom Rat der Stadt Eilenburg befreit klagte nun, wenn erforderlich, bei preußischen Gerichten der Provinz Sachsen gegen die Stadt. Solche Auseinandersetzungen gab es vor allem im Zuge der Separation, als von 1832 1852 in Battaune neben anderen Veränderungen der Flurzwang und die Dreifelderwirtschaft aufgehoben und zergliederte Ackerflächen zusammengelegt wurden. Dabei musste aller Besitz neu vermessen, teils ausgetauscht |
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und durch Abfindungen gerecht verteilt werden.
Die Separationsakten geben einen Überblick über die damaligen
Besitzverhältnisse, auch des Rittergutes, das jetzt meist als Vorwerk
bezeichnet wird. Die Stadt Edenburg wird noch beim Abschluss der Separation
1852 als Besitzer des Vorwerks mit 406 Morgen Land, davon 203 Morgen Ackerland,
bezeichnet. Außerdem hatten der Stadtrat und die Stadtgemeinde weitere
Grundstücke mit 152 Morgen, davon 99 M o r g e n Ackerland. Damit
besaß Eilenburg verglichen mit der gesamten Feldmarkgröße
von Battaune (686 Morgen Ackerland) oder mit den fünf größeren
Bauernhöfen (jeweils cirka 40 Morgen Acker land) mit ihrem Vorwerk
in Battaune deutlich ein großes ökonomisches Übergewicht.
Noch in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts hatte der Rat von Krauße
und von Borthfeld zwei Güter gekauft. Was aus dem Rittergut beziehungsweise
Vorwerk geworden ist, bleibt unklar. Manfred Wilde nahm in seinem Buch
"Die Ritter und Freigüter in Nordsachsen" an, dass es im
Zuge der Separation parzelliert worden ist und sich als landwirtschaftliches
Gut auflöste. Bis zum Jahre 1852 (wohl dem Abschluss der Separation
in Battaune) war das jedoch nicht der Fall; vielleicht aber ein Jahrzehnt
später, denn 1866 wird von den Restgutbesitzern Stier und Haupt und
einem Lehngut Peterson gesprochen. Nach den Verwaltungsreformen in der Provinz Sachsen zwischen 1845 und 7 856 verlor Battaune den Status eines Ratsdorfes und wurde selbst ständig. Auch der Einfluss des Eilenburger Vorwerkes in Battaune ging zurück. Dass es Ratsdorf war, wird heute noch an zwei Tatsachen deutlich: Um Battaune herum liegt der circa 145 Hektar große Stadtforst, auch Ratsforst genannt, dessen Besitzer bis heute die Stadt Eilenburg ist. Bis vor kurzem war in Battaune noch das Ratsforsthaus in der Sprottaer Straße zu sehen, das auch der Stadt gehörte. |
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Wolfgang Brekle
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Quelle: Leipziger Volkszeitung |